Tachographenpflicht ab 2,5 t

Tachographenpflicht ab dem 01.07.2026 für leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 t

Das EU-Mobilitätspaket I sieht ab Juli 2026 neue gesetzliche Pflichten für den grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr mit leichten Nutzfahrzeugen ab 2,5 t vor. Unternehmen, deren Kleintransporter im internationalen Verkehr eingesetzt werden, müssen ihre Fahrzeuge künftig mit einem intelligenten Tachographen der zweiten Generation (Gen2V2) ausstatten.

Das zieht auch neue Unternehmerpflichten nach sich:

  • Einbau eines digitalen Tachographen in allen betroffenen Fahrzeugen
  • wenn noch nicht vorhanden: Beantragung von Unternehmer- und Fahrerkarten
  • Auslesung, Archivierung und Kontrolle der Tacho- und Fahrerkartendaten nach den gesetzlichen Vorgaben
  • Schulung der Fahrer zur korrekten Bedienung

Diese Vorgaben sind gesetzlich verpflichtend. Verstöße gegen eine vorschriftsmäßige Nutzung des Digitachos können empfindlich hohe Bußgelder nach sich ziehen, insbesondere im Ausland. Dies gilt auch für all diejenigen, die jetzt schon unter diese Regelung fallen.

sotecs hat für Sie die passende Lösung, um die gesetzlichen Vorgaben einhalten zu können:

  • manuelle Auslesegeräte für Tachographen und Fahrerkarten
  • Systeme für die Fernauslesung (Remote Download), optional mit Fahrzeugortung etc.
  • lokal installierte Softwarelösungen für Archivierung und Auswertung
  • Cloud-basierte Softwarelösungen
  • Fahrer- und Disponentenschulungen

Unser Vertriebs- und Supportteam steht Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 04149 – 233 92 10 oder per E-Mail an info@sotecs.de