Förderungen von Weiterbildungen und Schulungen

Mit dem Förderprogramm „Weiterbildung“ werden Maßnahmen in Präsenz und online gefördert, welche nicht durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben sind. Eine Übersicht der Schulungen und Weiterbildungen finden Sie hier. In unserem Kalender finden Sie die nächsten Termine unserer Schulungen und Weiterbildungen.

Beispiele für Weiterbildungen und Schulungen

  • Telematikschulungen
  • rechtliche Vorschriften im Güterkraftverkehr/Sozialvorschriften
  • Fahrsicherheitstrainings
  • Vorbereitungslehrgänge zum Verkehrsleiter

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Häufig gestellte Fragen

Sie betreiben einen gewerblichen Güterkraftverkehr und/oder Werkverkehr und sind Halter/in bzw. Eigentümer/in eines zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeuges mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen.

Gefördert werden Lehrgänge, Seminare und Schulungen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (je 45 min., persönlich oder mit virtueller Präsenz). Verbindlich vorgeschriebene Weiterbildungsmaßnahmen werden nicht gefördert. Die Weiterbildungen richten sich nicht nur an Ihre Kraftfahrer. Es sind auch Schulungen im Bereich Datenschutz, Datensicherheit, Digitalisierung sowie Sprachkurse oder auch Schulungen über allgemeine Kenntnisse im Güterverkehr förderfähig.

Bevor Sie eine Schulung oder deren Förderung beantragen, lassen Sie sich ein Angebot für die Schulung zukommen. Im zweiten Schritt stellen Sie über uns den Antrag für die Förderung der Schulung. Erst danach können Sie die Schulung buchen.

Je schweres Nutzfahrzeug erhalten kleine Unternehmen einen Zuwendungshöchstbetrag von bis zu 1.050 Euro. Mittlere Unternehmen erhalten je 900 Euro und andere Unternehmen je 750 Euro. Mindestens eines der Fahrzeuge muss der Mautpflicht unterliegen. Die Förderhöhe beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent, bei mittleren bis zu 60 Prozent und bei anderen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Weiterbildungskosten. Wenn der Zuwendungshöchstbetrag niedriger ist als die Förderhöhe, wird lediglich der niedrigere Zuwendungshöchstbetrag erstattet.

In Ihrem Unternehmen sind weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanzsumme überschreitet nicht 10.000.000,- Euro.

In Ihrem Unternehmen sind weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt. Der Jahresumsatz beträgt höchstens 50.000.000,- Euro oder die Jahresbilanzsumme beträgt höchstens 43.000.000,- Euro.

YF-Schulung
YF-Schulung
YF-Schulung
YF-Schulung
Antrag „Umweltschutz und Sicherheit“
YF-Schulung
YF-Schulung
YF-Schulung
Frist-Ablauf