BALM-Fördermittelberatung

Unser zentraler Tätigkeitsbereich ist die BALM Fördermittelberatung für die Förderprogramme des Bundesamtes für Güterverkehr. Wir beraten einen Kundenstamm von mehr als 300 Antragstellern und generieren Fördermittel im siebenstelligen Bereich.

Mit einem Antrag auf die beliebte BALM „De-minimis“ Förderung kann ein Unternehmen eine Bewilligung von bis zu 33.000 Euro erhalten. Zusätzlich können Schulungen im Rahmen des Förderprogramms „Weiterbildung“ im Wert von bis zu 17.850 Euro pro Förderjahr beantragt werden und Ausbildungen zum Berufskraftfahrer werden mit bis zu 30.000 Euro gefördert.

Wir erläutern Ihnen die Voraussetzungen einer möglichen Antragstellung für das jeweilige BALM Förderprogramm (De-minimis, Aus- und Weiterbildung, AAS, ENF etc.) und halten Sie zu allen Neuigkeiten seitens des BALM auf dem Laufenden.

Sie haben Fragen zu den jeweiligen Förderprogrammen oder benötigen professionelle Hilfestellung bei der Antragstellung sowie alle mit der Abwicklung des Verfahrens für die Auszahlung der Fördermittel notwendigen Tätigkeiten? Dann kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf Sie!

De-minimis

Im Rahmen des Förderprogramms “De-minimis” werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, welche Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen.

Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuges sein. Als schweres Nutzfahrzeug im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt. Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Antrages beim Bundesamt nicht begonnen worden sein.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Fördermittel.

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Weiterbildung

Mit dem Förderprogramm „Weiterbildung“ werden Maßnahmen in Präsenz und online gefördert, welche nicht durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben sind.

Unsere liebsten Beispiele:

  • Telematikschulung
  • rechtliche Vorschriften im Güterkraftverkehr/Sozialvorschriften
  • Fahrsicherheitstrainings
  • Vorbereitungslehrgang zum Verkehrsleiter

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

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