Beispiele für eine „Umweltschutz und Sicherheit“-Förderung des BALM

Nachfolgend finden Sie Beispiele für eine „Umweltschutz und Sicherheit“-Förderung (De-minimis) des BALM. Kontaktieren Sie uns, bevor Sie sich für den Kauf einer oder mehrerer der hier aufgeführten Maßnahmen entscheiden. Erst nachdem ein „Umweltschutz und Sicherheit“-Förderantrag gestellt wurde, können Rechnungen für die Maßnahmen innerhalb eines bestimmten Zeitraums beim BALM eingereicht und mit Beihilfen gefördert werden. Dabei beraten und unterstützen wir Sie gern! Ausführliche Informationen zur „Umweltschutz und Sicherheit“-Förderung finden Sie hier. Grundsätzlich werden alle Maßnahmen mit 80 % der Netto-Ausgaben gefördert. Lediglich in der Kategorie 1.9 gibt es (je nach EU-Label der Reifen) Abweichungen.

„Umweltschutz und Sicherheit“ - Beispiele 2024 in den Kategorien

Kategorie 1.1: Fahrerassistenzsysteme sowie Hard- und Software von Kommunikationslösungen für die Anbindung des Lkw an den Betrieb werden über das Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ gefördert.

Beispiele: Dazu gehören Abstandsregler, Anfahrhilfen, Reifendruckkontrolle, automatische Achslast- und Profiltiefenkontrolle, Frontkameras, Rückfahrkameras, Funkgeräte, Geschwindigkeitsbegrenzer (nur für Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung bis einschl. 05.07.2022), Navigationssysteme, vorausschauende Tempomaten, Software für Telematik, Nootebooks, Laptops …

Kategorie 1.2: Das BALM fördert auch die ergonomische Gestaltung der Fahrerarbeitsplätze.
Beispiele: Ablagetische, Abfallbehälter, Armlehnen, (Bord)-Backofen, (Bord)-Kaffeemaschinen, (Bord)-Kühlschränke, (Bord)-Mikrowellen, Schutzluftreinigungsgeräte, Einstiegsbeleuchtung, Stand- und Dachklimaanlagen, (ergonomische) Beifahrersitze …

Kategorie 1.3: Zusätzliche, überobligatorische (nicht verpflichtende) Sicherheitseinrichtungen am Fahrzeug können ebenfalls gefördert werden.
Beispiele: Abbiegeassistenzsysteme für Kraftfahrzeuge mit EU-Typengenehmigung bis einschl. 05.07.2022 und einer Erstzulassung bis einschließlich 06.07.2024, Achslastmessgeräte, Airbags, Antiblendlicht, Arbeitsscheinwerfer (am Fahrzeug fest verbaut), automatische Feststellbremse, Feuerlöscher, Frontkameras, Haltegriffe an Aufliegern/Anhängern, Heckschürze, Induktionsbremse, Intarder, Kranwaage, LED-Licht (Scheinwerfer), Rauchmelder im Fahrerhaus, Reifendruckkontrollsysteme, Retarder, Winter- und Ganzjahresreifen für Trailer mit „Bergpiktogramm mit Schneeflocke“…

Kategorie 1.5: Kühltrennwände
Beispiele: Kühltrennwände oder Kühlvorhänge

Kategorie 1.6: Aerodynamische Maßnahmen zur Verringerung des Luftwiderstands.
Beispiele: Außenspiegel-Kamerasystem, Endkantenklappen, Heckeinzüge, Luftleitbleche und -körper, Seiten- und Unterbodenverkleidungen, Spoiler, Windleitkörper …

Kategorie 1.7: Partikelminderungssysteme
Beispiele: Bremsstaubfilter, Feinstaubfilter, Dieselpartikelfilter, Dieselrußpartikelfilter, SCR-Katalysator…

Kategorie 1.8: Überobligatorische Maßnahmen am Fahrzeug zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs.
Beispiele: Solar Panel zur Diesel-/Treibstoffunabhängigen Energiegewinnung, Start-Stopp-Systeme, Rollwiderstands-Reduzierungssysteme, Umrüstung von Diesel-Lkw auf die Antriebe Elektro, Diesel-Hybrid, Plug-in Diesel-Hybrid (PHEV) und Wasserstoff, vollautomatisierte Getriebe/Schaltsysteme …

Kategorie 1.9: Lärm-/geräuscharme, rollwiderstandsoptimierte und runderneuerte Reifen für den LKW (nicht Trailer).
Beispiele: Im Gegensatz zu den Reifen der Kategorie 1.3 liegt die Förderung bei den LKW-Reifen deutlich unter 80 % der Netto-Summe. Die Höhe der Förderung richtet sich hier nach dem EU-Label. Dabei sind die Geräuschklasse und die Kraftstoffeffizienzklasse ausschlaggebend. Die zuwendungsfähigen Ausgaben liegen z.B. bei Reifen mit der Geräuschklasse B oder C und der Kraftstoffeffizienzklasse C nur bei 24 %. Bei der Kraftstoffeffizienzklasse A sind es hier 40%. Die höchste Förderung gibt es bei der Klasse A/A (64 %). Montageausgaben werden mit 80 % gefördert. Dazu zählen das „Auf- und Abziehen“ der Gummireifen, Wuchten, Ventilwechsel und die Radnabenreinigung (allerdings nur im Zusammenhang mit dem Kauf förderfähiger Reifen).

Kategorie 1.10: Maßnahmen zur Vermeidung von Diebstählen (Lkw, Sattelzugmaschinen, Anhänger, Auflieger, Kraftstoff, Ladung).
Beispiele: Dazu zählen abschließbare Deichsel- und Kupplungssicherungen, Diebstahlwarnanlagen an Fahrzeugen, Kamerasysteme für die Überwachung des Frachtraums, Kralle-Diebstahlschutz, Nachtverriegelungen im Fahrerhaus, Satellitenortungstechnik (GPS) in den Fahrzeugen, Sicheres Parken, Siebeinsätze in den Tanks, Tankdiebstahlwarnanlagen, Verriegelungssysteme, Wegfahrsperren …

Kategorie 3.1: Unternehmensberatung zu umwelt- oder sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung werden ebenfalls vom BALM gefördert.
Beispiele: Analyse der Unternehmensprozesse bestehender Strukturen des Datenflusses und der Systemlandschaft, Beratungen zur Cyber Security, Beratungen zu sicherheitsbezogenen Risiken und Umweltschutzfragen…

Kategorie 3.2: Telematiksysteme
Beispiele: FMS-Schnittstelle (Flotten-Management-Schnittstelle), Kommunikationskosten für den Betrieb von Telematiksystemen, Mietkosten für Hard- und Software, Navigationssoftware, Ortungsgebühren, Software für die Tourenplanung und Optimierung der Routen …

Kategorie 3.3: Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen Tachografen.
Beispiele: Gefördert wird ausschließlich die Software, keine Dienstleistungen

Kategorie 3.4: Nutzung einer EDV-gestützten Anbindung an Kommunikationsplattformen/Informationssysteme für eine intelligente Transportlogistik.
Beispiele: Monats- und Transaktionsgebühren, Nutzung-/Wartungskosten einer EDV-gestützten Anbindung (PC/Software), Einkauf bei einer Frachten-, Lade- und Transportbörse zur Vermeidung von Leerfahrten, inkl. Monats- und Transaktionsgebühren …

Kategorie 3.5: Umwelt- und Sicherheitszertifizierungen sowie entsprechende Beratungen.
Beispiele: Zertifizierungen, Re-Zertifizierungen und begleitende Beratungen zu Umwelt- und Sicherheitsfragen vorgeschriebenen Normen.