BALM-Förderung zur Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in

Bei einer dreijährigen Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in werden 50.000,- Euro als zuwendungsfähige Kosten anerkannt. 21.700 Euro im ersten, 15.200 Euro im zweiten und 13.100 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Daraus kann sich eine Fördersumme von 35.000 Euro ergeben. Bei kürzeren Ausbildungszeiten wird die Förderung anteilig berechnet. Nachfolgend beantworten wir häufig gestellte Fragen zur BALM-Förderung der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in.

Häufig gestellte Fragen zur Berufskraftfahrer-Förderung

Voraussetzung ist, dass Sie bei der Antragstellung Güterkraftverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen (zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen) sind. Diese müssen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein.

Fahrzeugnachweis: Wir benötigen das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs, das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, die Art des Fahrzeugs und das Datum der Zulassung sowie den Namen des Fahrzeughalters.

Ausbildungsvertrag und Bescheinigung der IHK: Diese Dokumente müssen innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides vorgelegt werden.

Der Antrag kann grundsätzlich ab dem 14. Januar bis zum 31. Oktober eines Jahres gestellt werden. Fallen diese Termine auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschieben sich die Fristen auf den folgenden Werktag.

Die Ausbildungsmaßnahme muss innerhalb des Bewilligungszeitraums durchgeführt werden. Dieser beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet mit dem im Ausbildungsvertrag notierten Ende der Ausbildung.

Bei kleinen Unternehmen liegt die Förderhöhe bei 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen sind es 60 Prozent und bei den anderen Unternehmen 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Dann muss der Antragsteller innerhalb von 14 Tagen das BALM informieren. Ausbildungsverhältnisse ohne Abschluss können nicht gefördert werden. Ist die Ausbildung in einem anderen Unternehmen fortgesetzt und beendet worden, ist ebenfalls keine Förderung möglich. In diesem Fall kann aber über das neue Unternehmen ein weiterer Förderantrag gestellt werden.

Dann kann beim BALM eine Verlängerung beantragt werden.