Alle LKW-Fahrer/innen, die gewerblichen Fahrten mit Fahrzeugen der Klassen C1 bzw. C durchführen, sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gem. dem Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes (BKrFQG) teilzunehmen. Die Weiterbildung umfasst insgesamt 35 Stunden á 60 Minuten, mit Ausbildungseinheiten von je mindestens 7 Stunden á 60 Minuten. Es findet keine Prüfung bei den Weiterbildungen statt.
Die durchgeführte Weiterbildung wird von uns in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) eingetragen. Seit dem 23.05.2021 ersetzt der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) sukzessive den im Führerschein eingetragenen Unionscode 95. Die entsprechenden Eintragungen dafür werden im BQR vom Kraftfahrtbundesamt gespeichert.
Wir schulen vorwiegend mit dem Lehrmaterial vom Vogel Verlag. Unsere Modulkonzeption ist nach den Modulen des Verlages aufgebaut.
Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, nicht förderfähig.