Der zeitliche Ablauf einer De-minimis Förderung

Bei einer De-minimis Förderung müssen viele Fristen eingehalten und zu bestimmten Zeitpunkten die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Hier sehen Sie an einem Beispiel den Ablauf einer De-minimis Förderung vom Tag der Antragstellung bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums nach einem Folgeantrag.

7. Januar

Den Förderantrag stellen

Ab dem 7. Januar können Förderanträge für die De-minimis Förderung gestellt werden. Fällt der Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.

7. Januar
28. Februar

Der Zuwendungsbescheid kommt

Ca. vier bis acht Wochen nach der Antragstellung kommt vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein Zuwendungsbescheid über die Höhe der bewilligten Fördersumme. Ab jetzt hat man bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weitere fünf Monate Zeit, um förderfähige (bezahlte) Rechnungen einzureichen.

28. Februar
5. April

Rechnungen werden eingereicht

Sie haben uns die ersten förderfähigen Rechnungen eingereicht. Wir prüfen diese und laden die Unterlagen auf dem BALM-Portal hoch.

5. April
28. Juni

Die vertiefte Prüfung

Gelegentlich kann es zu einer vertieften Prüfung kommen. Hier fordert das BALM weitere Unterlagen an, z.B. detaillierte Rechnungen, Kontoauszüge oder Aktivierungsdaten. Wir reichen diese Dokumente für Sie nach.

28. Juni
15. Juli

Der Abrechnungsbescheid

Nachdem das BALM Ihren Förderantrag (und ggf. die Nachreichungen) geprüft hat, wird Ihnen die Summe der Förderung bzw. eine begründete Ablehnung mitgeteilt. Läuft der Bewilligungszeitraum noch, können Sie weitere Rechnungen einreichen.

15. Juli
28. Juli

Ablauf des Bewilligungszeitraums/ Folgeantrag

Haben Sie die maximale Fördersumme noch nicht ausgeschöpft, stellen wir für Sie einen Folgeantrag. Sie haben dann erneut mindestens fünf Monate Zeit, um Rechnungen für die restliche Fördersumme einzureichen. Erst wenn auch hier der Zuwendungsbescheid kommt, ist die (restliche) Fördersumme gesichert.
Man kann den Bewilligungszeitraum auch für eine bestimmte Maßnahme verlängern und sichern, z.B. wenn ein Produkt erst später produziert und/oder geliefert werden kann. Dann ist die Fördersumme jedoch nur für diesen Zweck gesichert. Kommt es allerdings nicht zum Kauf, ist dieser Teil der Fördersumme verloren.

28. Juli
30. September

Fristende für (Folge)anträge

Anträge und Folgeanträge sind nur bis zum 30. September möglich. Auch hier gilt: Fällt der Tag auf einen Sonn- oder Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag.

30. September
15. Dezember

Unterlagen für das nächste Jahr

Im Dezember fragen wir bei Ihnen für das nächste Förderjahr nach, ob es Veränderungen in Ihrem Unternehmen gibt. Sie senden uns ggf. die neuen Unterlagen zu.

15. Dezember
28. Dezember

Der Bewilligungszeitraum endet

Der Bewilligungszeitraum endet (in diesem Beispiel der des Folgeantrags) Ende Dezember. Am 7. Januar stellen wir den neuen Antrag ggf. mit Ihren aktualisierten Unterlagen.

28. Dezember