Der zeitliche Ablauf einer „Umweltschutz und Sicherheit“-Förderung 2024

Bei einer „Umweltschutz und Sicherheit“-Förderung (ehemals „De-minimis“) müssen viele Fristen eingehalten und zu bestimmten Zeitpunkten vom Antragsteller die richtigen Maßnahmen getroffen werden. Hier sehen Sie an einem Beispiel den Ablauf einer Förderung im Förderjahr 2024 vom Tag der Antragstellung bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums. 

5. Februar

Den Förderantrag 2024 stellen

Ab dem 5. Februar 2024 können Förderanträge für die „Umweltschutz und Sicherheit“-Förderung (ehemals „De-minimis“-Förderung) gestellt werden.

5. Februar
27. März

Der Zuwendungsbescheid kommt

Ca. vier bis acht Wochen nach der Antragstellung kommt vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein Zuwendungsbescheid über die Höhe der bewilligten Fördersumme. Ab jetzt hat man bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weitere fünf Monate Zeit, um förderfähige (bezahlte) Rechnungen einzureichen. Rechnungen und Bestellungen, die vor dem Tag der Antragstellung datiert sind, können nicht berücksichtigt werden.

27. März
5. April

Rechnungen werden eingereicht

Sie haben uns die ersten förderfähigen Rechnungen eingereicht. Wir prüfen diese und laden die Unterlagen auf dem BALM-Portal hoch. Für jede Rechnung benötigen wir auch ein Bezahldatum, welches Sie einfach auf die Rechnungen schreiben können. 

5. April
31. Mai

Ende der Antragstellung

In der Förderperiode 2024 können Anträge eigentlich bis zum 31. Mai 2024 gestellt werden. Wegen der hohen Nachfrage war eine Antragstellung jedoch nur bis zum 15. Februar möglich. Sollten weitere Fördergelder frei werden, kann die Antragstellung voraussichtlich wieder aufgenommen werden.

31. Mai
28. Juni

Die vertiefte Prüfung

Gelegentlich kann es zu einer vertieften Prüfung kommen. Hier fordert das BALM weitere Unterlagen an, z.B. detaillierte Rechnungen, Kontoauszüge oder Aktivierungsdaten. Wir reichen diese Dokumente für Sie nach.

28. Juni
15. Juli

Der Abrechnungsbescheid

Nachdem das BALM Ihren Förderantrag (und ggf. die Nachreichungen) geprüft hat, wird Ihnen die Summe der Förderung bzw. eine begründete Ablehnung mitgeteilt. Läuft der Bewilligungszeitraum noch, können Sie weitere Rechnungen einreichen.

15. Juli
28. August

Ablauf des Bewilligungszeitraums/Folgeantrag

Wurde die maximale Fördersumme noch nicht ausgeschöpft, konnten wir für Sie in den vergangenen Jahren kurz vor Ablauf des Bewilligungszeitraums (in diesem Beispiel der 28. August) einen Folgeantrag stellen. Das ist im Förderjahr 2024 nicht mehr möglich.
Man kann den Bewilligungszeitraum jedoch weiterhin für eine bestimmte Maßnahme verlängern und sichern, wenn z.B. ein Produkt erst später produziert und/oder geliefert werden kann. Dann ist die Fördersumme jedoch nur für diesen Zweck gesichert.

28. August
15. Dezember

Unterlagen für das nächste Jahr

Im Dezember fragen wir bei Ihnen für das nächste Förderjahr nach, ob es Veränderungen in Ihrem Unternehmen gibt. Sie senden uns ggf. die neuen Unterlagen und die eingescannten Fahrzeugscheine zu. Dann stellen wir (voraussichtlich wieder Anfang Januar?) den Antrag für das nächste Jahr.

15. Dezember