BALM-Förderung Energiemindernde Komponenten (EMK)

Planen Sie die Neuanschaffung eines LKW oder möchten Sie Ihren Fuhrpark mit dem Kauf zusätzlicher Trailer erweitern? Das neue Förderprogramm „Energiemindernde Komponenten“ (EMK) unterstützt die Anschaffung von Komponenten und Ausstattungen, die eine CO2-Minderung bei Neufahrzeugen (LKW und Trailer) bewirken und damit die Energieeffizienz im Straßengüterverkehr verbessern. Haben Sie Fragen zur Förderung? Rufen Sie uns einfach an (04149-23392-30). Wir beraten Sie gerne und stellen für Sie den Antrag.

Aktuell können Förderanträge nicht mehr gestellt werden. Sobald das Förderprogramm fortgesetzt wird, informieren wir Sie darüber auf unserer Homepage oder über unseren Newsletter.

Die wichtigsten Fragen zum EMK-Förderprogramm

Die Liste der förderfähigen Maßnahmen ist in neun Kategorien unterteilt:

  1. Aerodynamische Anbauteile (z.B. Rear-Flaps, Seitenverkleidung, Sideskirts, Spoiler)
  2. Aerodynamische Trailer
  3. Optimierung des Rollwiderstands (z.B. Anfahrhilfe mit Liftachse, automatische Reifendruckregelanlage, dynamische Radstandregelung)
  4. Optimierung der Ladekapazität (z.B. Achslastanzeige, Achslastmessgerät)
  5. Leichtbau (z.B. Auffahrrampen aus Aluminium oder Hardox, Leichtbauachsen, Leichtbaurahmen)
  6. Kranbarmachung der Trailer
  7. Erhöhung der Kühleffizienz
  8. Telematik (Akku zugehörig zur Telematik, Steuergerät mit Akku für Telematik)
  9. Sonstiges

Die Förderung bzw. Antragstellung startete bereits am 24.07.2023. Das Programm wurde inzwischen aber wieder gestoppt.

Natürliche und juristische Personen des Privatrechts dürfen einen Antrag stellen, sofern sie ihre Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 t für gewerbliche Zwecke nutzen. Das Fahrzeug muss 2023 oder später produziert worden sein. Mit der Produktion kann dabei u.U. auch schon in 2022 begonnen worden sein.

Anträge können bis zum 31.03.2024 gestellt werden, sobald das Förderprogramm wieder aufgenommen wird.

Die Bestellung der Komponenten darf erst nach einer Förderzusage (Zuwendungsbescheid vom BALM) vorgenommen werden. Nach dem Zuwendungsbescheid müssen die Rechnungen innerhalb von fünf Monaten an das BALM gesendet werden.

Die Förderhöhe je Komponente liegt bei 15 %, 20 % oder 25 % des Anschaffungspreises und richtet sich nach der Unternehmensgröße (KMU-Kriterien). Kleine Unternehmen bekommen eine Erstattung bis zu 25 % der beihilfefähigen Kosten.

Kleinstunternehmen beschäftigen weniger als 10 Mitarbeiter. Der Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanz von 2.000.000 Euro wird nicht überschritten.

Kleine Unternehmen beschäftigen weniger als 50 Mitarbeiter. Deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz überschreitet nicht die 10.000.000,- Euro.

Mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Mitarbeiter. Der Jahresumsatz liegt bei höchstens 50.000.000,- Euro oder sie haben eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43.000.000,- Euro.

Maximal werden 5.000,- Euro pro Komponente gefördert. Für E-Komponenten (E-Maschine zum Antrieb des Fahrzeugs und zur Rekuperation von Bremsenergie) kann es bis zu 10.000,- Euro geben. Die Fördermittel werden nach dem Windhundprinzip bewilligt. Eine Doppelförderung (De-minimis und EMK) ist dabei ausgeschlossen.

Ein E-Trailer ist ein Trailer mit einer elektrischen Antriebsachse, die das Gespann unterstützt, und zwar sowohl aktiv (während der Fahrt) als auch passiv (mit Rekuperation).

Bei der Rekuperation (lateinisch recuperatio = Wiedererlangung, Wiedererwerbung) geht es um Rückgewinnung von Energie beim Bremsen der Fahrzeuge. Dadurch können Akkus während der Fahrt neu geladen werden. Die Energie kann danach zum Antrieb oder für andere Komponenten (Telematik, Kühlgeräte, Ladekran) genutzt werden.