„Umweltschutz und Sicherheit“-Antrag 2024 zur BALM-Förderung
Der Antrag für eine „Umweltschutz und Sicherheit“-Förderung (De-minimis) muss in jedem Jahr neu gestellt werden. Das ist in der Regel ab dem 7. Januar eines Jahres möglich. Fällt dieser Termin auf einen Sonn- oder Feiertag, verschiebt er sich auf den nächsten Werktag. In der Förderperiode 2024 kann der Antrag vom 5. Februar bis zum 31. Mai 2024 gestellt werden. Hier erfahren Sie, welche Unterlagen wir für Ihren Förderantrag 2024 benötigen.