Fristablauf für den Erstantrag und den Folgeantrag

Am 30. September jedes Jahres läuft die Frist für eine Antragstellung ab. Das gilt sowohl für den Erstantrag als auch für den Folgeantrag der De-minimis Förderung.

De-minimis Anträge

Fällt der 30. September auf einen Sonn- oder Feiertag, verschiebt sich der Termin für den Fristablauf auf den nächsten Werktag. Nachdem der Folgeantrag gestellt wurde, können nur noch Rechnungen eingereicht werden, die nach dem Folgeantrag ausgestellt wurden.