Fristablauf für den Erstantrag

Am 30. September jedes Jahres lief die Frist für eine Antragstellung ab. Das galt sowohl für den Erstantrag als auch für den Folgeantrag der De-minimis Förderung. Bei der „Umweltschutz und Sicherheit“-Förderung 2024 gibt es neue Fristen.

De-minimis Anträge / „Umweltschutz und Sicherheit“

Fiel der 30. September auf einen Sonn- oder Feiertag, verschob sich der Termin für den Fristablauf auf den nächsten Werktag. Nachdem der Folgeantrag gestellt wurde, konnten nur noch Rechnungen eingereicht werden, die nach dem Folgeantrag ausgestellt wurden. Bei der neuen „Umweltschutz und Sicherheit“-Förderung im Jahr 2024 läuft die Frist für den Antrag am 31. Mai 2024 ab. Folgeanträge können in der Förderperiode 2024 nicht mehr gestellt werden.