Unterweisung gem. art. 33 vo (EU) 165/2014

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, ihre Fahrer regelmäßig (= mind. 1 x im Jahr) im Umgang mit dem Digitalen Tachographen zu unterweisen. Dank unserer langjährigen praktischen Erfahrung mit den verschiedensten Kunden und Behörden, bringen wir Ihre Fahrer auf den neusten Stand.

Die Unterweisung hat einen Umfang von 1 bis 2 Zeitstunden. Eine von uns ausgestellte Bestätigung der durchgeführten Unterweisung sichert Sie als Unternehmer rechtlich bei Rückfragen der zuständigen Behörden ab.

Termine: nach Vereinbarung
Kontaktieren Sie uns für ein Angebot unter schulungen@sotecs-akademie.de oder 04149 – 233 92-30.