Förderprogramm „Umweltschutz und Sicherheit“ (De minimis) startet im Februar 2024

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat bekanntgegeben, wann die De-minimis-Anträge 2024 gestellt werden können. Das „De-minimis-Förderprogramm“ läuft künftig unter dem Namen „Umweltschutz und Sicherheit“.

Mit der neuen Bezeichnung „Umweltschutz und Sicherheit“ möchte man die Inhalte dieser Förderung verdeutlichen. Anträge für das Förderjahr 2024 konnten ab dem 5. Februar (ab 9.00 Uhr) gestellt werden. Im Förderjahr 2024 sind keine Folgeanträge mehr möglich.

UPDATE: Wir haben am 5. Februar 2024 alle Anträge unserer Kunden (sofern die erforderlichen Dokumente vorlagen) eingereicht. Seit dem 15. Februar ist es wegen der großen Nachfrage nicht mehr möglich, auf dem Portal des BALM einen Antrag zu stellen.