Neue Richtlinien für die De-minimis-Förderung 2024

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) wird die Richtlinien für die De-minimis-Förderung 2024 voraussichtlich erst Mitte/Ende Januar 2024 bekanntgegeben.

Laut Auskunft des BALM ist die Antragstellung für die De-minimis-Förderung 2024 weiterhin gewährleistet. Nach unseren Informationen verzögert sich der offizielle Start für einen De-minimis-Antrag 2024 jedoch weiter und konnte daher nicht wie gewohnt auf den 8. Januar fallen.

Sobald das neue Antragsdatum durch das BALM bekanntgegeben wurde, werden wir unsere Kunden darüber informieren und die De-minimis-Anträge wie gewohnt pünktlich einreichen.

UPDATE: Die Anträge für das Förderjahr 2024 konnten ab dem 5. Februar 2024 gestellt werden. Am 15. Februar hat das BALM auf seiner Homepage gemeldet, dass die für das Förderprogramm im Haushalt 2024 zur Verfügung stehenden Mittel durch die bisher eingegangenen Förderanträge gebunden sind. Das bedeutet, dass für weitere Anträge aktuell keine weiteren Fördermittel zugesagt werden. Sobald das Antragsportal wieder geöffnet wird, informieren wir unsere Kunden darüber.