Addieren von Abwesenheiten bei eintägigen Auswärtstätigkeiten
Eine Abwesenheitszeit beginnt mit der Fahrt, in der die Tätigkeitsstätte verlassen wird und endet mit der Fahrt, die dieses Gebiet wieder befährt. Nun kann entschieden werden, dass mehrere Abwesenheitszeiten an einem Tag gemäß BMF Erlass(2020/RZ.47) addiert werden können. D.h. war ein Personal von 6:00 Uhr – 12:00 Uhr unterwegs und noch einmal von 16:00 Uhr – 20:00 Uhr ist das in Summe eine Abwesenheitszeit von 10 Stunden. Abweichend besteht noch die Möglichkeit, nur die längste Abwesenheit in die Bewertung der Spesen einbeziehen zu lassen. Sie finden die neue Option im Spesen-Modul unter „Einstellungen“-„Regelungen“.
Mitternachtsbewertung
Zudem ist die Einstellung hinzugekommen, dass eine Abwesenheit, welche über Mitternacht lief und 16 Stunden nicht übersteigt, nun unabhängig von ihrer Beginn- und Endzeit liegen kann. Beispielsweise wird dann eine Abwesenheit die zwischen 14:00 Uhr und 2:00 Uhr des Folgetages stattfindet, nach den Regeln der Mitternacht bewertet. Alternativ kann weiterhin gewählt werden, dass die Abwesenheit nur zwischen 16:00 Uhr und 8:00 Uhr des nächsten Tages liegen soll, um als Mitternacht im Sinne der Spesen gewertet zu werden.
Abwesenheitszeiten listen
Neben den neuen Einstellungen steht Ihnen im Speseneditor auch ein neuer Aktionspunkt „Abwesenheitszeiten listen“ bei einem Speseneintrag zur Verfügung. So können Sie erkennen, ob einzelne Abwesenheitszeiten zusammengerechnet wurden oder welche Anteile bei einer Mitternachtsfahrt auf die jeweiligen Kalendertage fallen.
Die neuen Einstellungen und Ansichten stehen im Laufe der Woche allen Kunden mit dem Modul Spesen zur Verfügung.